Pension An der Wetschaft
Pension An der Wetschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast!

 

Wir werden uns Mühe geben Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen.

 

Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie haben. Beachten Sie daher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.


 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Gemeinschaftsräumen, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Abweichende Bestimmungen auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Eigentümer der Pension ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

II. Abschluss des Vertrages

 

1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast ein Angebot erhalt und annimmt (Buchung), dass durch das Pension angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung durch die Pension, die schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen kann.

2. Gruppen und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmeranzahl bis 7 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der Zimmerzahl ist bei Gruppen- und Reiseveranstaltern von mindestens 10 Teilnehmern 7 Tage vor Anreise kostenlos möglich. Das Haus gilt erst ab einer Buchungsanzahl von 16 Personen, sprich 8 Doppelzimmern als exklusiv zur Alleinnutzung gemietet. Sollten weniger Zimmer gemietet sein, kann der Eigentümer auch noch an andere Gäste die Zimmer vermieten und die Gemeinschaftsbereiche müssen, dann somit geteilt werden.


 

3. Bei Gutscheinbestellung besteht erst dann ein Vertrag, soweit eine schriftliche Bestätigung durch den Eigentümer der Pension erfolgt. Der Versand des Gutscheines erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

 

Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

 

III. Leistungen und Preise

 

1.Die Pension ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, dies unter Beachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere des Absatz VII dieser Bestimmungen.

 

2. Die Pension kann die Preise zudem ändern, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension und der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

 

IV. Zahlungen

1. Rechnungen der Pension sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber dem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber anderen Gästen im Geschäftsverkehr Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

2. Für jede Mahnung ab Verzugsantritt kann die Pension eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erheben. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Gast frei.

3. Die Pension ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Pension ist berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Pension jederzeit Zwischenrechnung für bis dahin angefallene Leistungen zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

4. Aufrechnung oder Minderung des Gastes kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension erfolgen.

Reservierungen für die Leistung des Gutscheins erfolgen auf Anfrage. Sie

V. Rücktritt der Buchung von der Pension

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist durch den Gast geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Der Rücktritt der Pension aus wichtigem Grund vom Vertrag besteht fort, auch für Fälle

- höherer Gewalt oder anderer vom Pension nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, in denen das Pension zu begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist,

- von Buchungen von Zimmern unter irreführender oder falscher Angabe, wesentlicher Tatsachen z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, 

3. Die Pension setzt den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis.

 

4. Im Falle des Rücktritts der Pension aus wichtigem Grunde besteht für den Gast kein Anspruch auf Schadensersatz.

 


VI. Rücktritt des Gastes

 

1. Der Rücktritt des Gastes gegenüber der Buchung der Pension muss in Schriftform erfolgen und von diesem schriftlich bestätigt werden. Die Pension räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:


Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat die Pension Anspruch auf angemessene Entschädigung. Es sind als Stornogebühren

- 29 bis 21 Tage vor vereinbarter Ankunft: 60%

- 20 bis 8 Tag vor vereinbarter Ankunft: 80%

 

- 7 bis 0 Tag vor vereinbarter Ankunft: 100%

 des vereinbarten Preises (der vereinbarten Leistungen) für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
 

 

2. Wir bemühen uns, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sie haben jedoch für die Dauer, in welcher uns eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, ggf. anteilig den Betrag gemäß vorstehender Kostenvereinbarung zu entrichten.


3. Der Gast hat die Möglichkeit selbständig eine Reiserücktrittskosten-versicherung bei der Elvia Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

 

VII. An- und Abreise

1. Soweit dies nicht durch die Pension schriftlich bestätigt wurde, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat der Gast die Rückgabe des Zimmers bis 11.00 Uhr des Abreisetages vorzunehmen.

3. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 19.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Pension über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Wenn die Zimmer am Abreisetag nicht bis um 11.00 Uhr durch den Gast geräumt werden, ist das Pension berechtigt bis 18.00 Uhr des Abreisetages 50 % des Zimmerpreises, nach 18.00 Uhr 80 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.

 

5. Bei Abreise sollten die Zimmer und Gemeinschaftsbereiche besenrein hinterlassen werden. Sollten die Räume mehr als normale Nutzungsspuren bzw. verdreckt sein, Leergut oder anderweitiger Müll vom Gast zurückgelassen werden, behält sich die Pension vor diese extra Arbeiten / Entsorgung in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Möbel die ihrem ursprünglichen Plätzen entwendet wurden.

 

6. Das Haus ist ein Nichtraucherhaus, das heißt das weder im Haus geraucht werden darf, noch auch aus dem Fenster. Bei einem Verstoß gegen die „Nichtraucher“-Regeln werden wir 150 € Reinigungsgebühren für Zimmer und Textilien in Rechnung stellen.

 

VIII. Haftung

 

1. Die Pension haftet für Geld- oder Wertgegenstände, wenn diese gegen Quittung bei Anreise hinterlegt wurden.

2. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach drei Monaten werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben. Die Ausführungen hinsichtlich der Haftung gelten entsprechend. 

X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsbuchung sollten schriftlich erfolgen, einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsbuchung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: Mai 2021

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